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Audi 80 B1 Bj 72 tieferlegen mit h-Kennzeichen

Marco ⌂ @, Freitag, 18.04.2014, 07:44 (vor 3660 Tagen) @ roland

Moin Zusammen,

ich habe Gutachten von 1988 und die dazugehoerige Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Eintragen ist daher normalerweise kein Problem. Allerdings hat Stefan einen B1 von 72 und ein H-Kennzeichen. Eintragungen lt. TueV daher NUR fuer Teile, deren Gutachten maximal 10 Jahre juenger sind wie dieEZ des Fahrzeuges.( Also nur bis1982).

@@ Stefan: Solltest du diese Federn haben, wirst du diese nur mir viel Glueck eingetragen bekommen,.... Versuch ist es wert.

Bei Fragen gerne melden.
Gruss aus Hagen
Marco


Es fliegt im Internet irgendwo die unbedenklichkeitsbescheinigung fuer den

b1 rum,in der steht das diese federn bedenkenlos verbaut werden duerfen.
Wuerd mal den Herrn Google fragen...


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